Indikationen
Die nachfolgend aufgeführten Indikationen beschreiben Beispiele, bei denen eine osteopathische Behandlung begleitend in Betracht gezogen werden kann.
Bewegungseinschränkungen
Bewegungseinschränkungen können sich unter anderem durch reduzierte Beweglichkeit einzelner Gelenke oder Körperbereiche äußern. Im Rahmen einer osteopathischen Behandlung werden die Gelenke vorsichtig mobilisiert.
Auffälligkeiten im Gangbild
Veränderungen oder Unregelmäßigkeiten im Gangbild können unterschiedliche Ursachen haben. Eine osteopathische Untersuchung kann dazu dienen, funktionelle Auffälligkeiten im Bewegungsablauf zu erfassen und zu behandeln.
Muskuläre Spannungszustände
Muskuläre Spannungszustände können im Zusammenhang mit Belastung, Schonhaltungen oder veränderten Bewegungsabläufen auftreten. In der Behandlung werden muskuläre und fasziale Strukturen manuell gelockert.
Altersbedingte Veränderungen
Mit zunehmendem Alter können sich Veränderungen im Bewegungsapparat und in der allgemeinen Beweglichkeit zeigen. Eine osteopathische Begleitung kann darauf ausgerichtet sein, die Beweglichkeit bestmöglich zu erhalten.
Nach operativen Eingriffen
Nach operativen Eingriffen kann eine osteopathische Behandlung ausschließlich in Absprache mit der behandelnden Tierarztpraxis erfolgen. Ziel ist es, den Hund im Rahmen der funktionellen Betrachtung des Bewegungsapparates begleitend zu unterstützen.
Voraussetzung ist der abgeschlossene Heilungsverlauf gemäß tierärztlicher Vorgabe.
Sportlich geführte Hunde
Bei sportlich geführten Hunden kann eine osteopathische Untersuchung zur funktionellen Kontrolle des Bewegungsapparates in Betracht gezogen werden. Dabei steht die individuelle Betrachtung von Bewegungsabläufen und Belastungen im Vordergrund.
Die Reaktion auf osteopathische Behandlungen ist individuell und von verschiedenen Faktoren abhängig. Sie stellen keine Heilversprechen dar und ersetzen weder eine tierärztliche Diagnose noch eine medizinische Therapie. Bei gesundheitlichen Beschwerden ist eine tierärztliche Abklärung grundsätzlich erforderlich.
Kontraindikationen
Absolute Kontraindikationen
In folgenden Fällen sollte keine osteopathische Behandlung durchgeführt werden:
Akute Infektionen oder fieberhafte Erkrankungen
Offene Wunden oder nicht ausgeheilte Verletzungen
Frische Traumata (z. B. Unfälle, Stürze)
Akute Entzündungen des Bewegungsapparates
Akute neurologische Ausfälle
Schwere Allgemeinerkrankungen, die eine manuelle Behandlung nicht zulassen
Relative Kontraindikationen
Eine osteopathische Behandlung kann ausschließlich nach tierärztlicher Abklärung und Freigabe in Betracht gezogen werden bei:
Nach operativen Eingriffen (erst nach abgeschlossener Wundheilung)
Tumorerkrankungen
Chronischen Erkrankungen mit akuten Schüben
Trächtigen Hündinnen
Hunden unter medikamentöser Schmerz- oder Entzündungsbehandlung
Bekannten orthopädischen oder neurologischen Erkrankungen in akuten Phasen
Vor jeder osteopathischen Behandlung erfolgt eine ausführliche Anamnese. Sollte sich dabei zeigen, dass eine osteopathische Behandlung nicht angezeigt ist, wird diese nicht durchgeführt und gegebenenfalls auf eine tierärztliche Abklärung verwiesen.














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